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Erhöhung der Grunderwerbssteuer in Hamburg

Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällt die sogenannte Grunderwerbssteuer an. Anders als bei der Grundsteuer handelt es sich allerdings nur um eine einmalige Abgabe.

In Hamburg lag diese bisher bei 4,5 % des Kaufpreises, Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kündigte bereits zu Beginn des Jahres eine Erhöhung des Steuersatzes auf 5,5 % ab dem 1. Januar 2023 an.

Der Senat begründet dies mit der coronabedingt angespannten Haushaltslage der Hansestadt und schätzt die jährlichen Mehreinnahmen durch die Erhöhung auf ca. 132 Mio. Euro.

Somit liegt das Bundesland nun im deutschlandweiten Mittel. Den günstigsten Steuersatz erheben mit 3,5 % die Finanzämter in Sachsen und Bayern, am meisten Grunderwerbssteuer zahlen Sie in Berlin, Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland, hier liegt der Prozentsatz bei 6,5 %.

ERA-Expertentipp:

Sind Sie und ihr Partner auf der Suche nach Eigentum und haben mindestens ein Kind?

Dann profitieren Sie vermutlich von der geplanten Ermäßigung des Senats für junge Familien, denen sogar eine Ermäßigung des Steuersatzes auf 3,5% zuteilwerden soll.

Hierfür muss der Bund allerdings den Weg für eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbssteuer durch die Länder noch frei machen, dies ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Ebenfalls um 1 % sinken soll die Grunderwerbssteuer für den Erwerb von Sozialwohnungen und Erbbaurechten

Gerne halten wir Sie bei weiteren Änderungen wie der Umsetzung von Ermäßigungen bzgl. der Grunderwerbssteuer auf dem Laufenden.

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Text: ERA® Baustein Wohnen GmbH & Co. KG

Quelle: Pressemitteilung des Hamburger Senats vom 05.01.2022 (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15757766/2022-01-05-gruderwerbsteuer-ermaessigungen/)

Bild: unsplash.com